AGB

„Ich bin Ihr Ansprechpartner.”
Sven Hunnius, Geschäftsführer

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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der SHK-Beratung und dem Besteller. Eventuell von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden hiermit ausdrücklich widersprochen; dieser Widerspruch gilt auch für den Fall, dass der Besteller für den Widerspruch eine besondere Form vorgeschrieben hat. Ist ein Widerspruch ausgeschlossen, so treten an die Stelle widersprechender Bedingungen die gesetzlichen Bestimmungen. Eine Anerkennung abweichender Einkaufsbedingungen tritt nur dann ein, wenn ihre Anwendung von uns schriftlich bestätigt worden ist.

§ 2 Vertragsschluss
Wir bieten Ihnen den Kauf von Küchen aus dem von uns dargestellten Warenangebot an. Die Lieferung der Produkte bieten wir mit oder ohne Montage an. Zusätzlich bieten wir Ihnen an, die von Ihnen gewünschten Küchen nach vorgegebenen Raummaßen und ihren speziellen Wünschen zu planen. Falls Sie dieses wünschen, wird insoweit ein gesonderter Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Ihre diesbezügliche Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Ein rechtsgültiger Dienstleistungsvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir Ihr Angebot angenommen haben. Das erfolgt durch unsere schriftliche Bestätigung oder den Beginn der Planung. Nach Abschluss der Planungsarbeiten unterbreiten wir Ihnen ein Angebot zum Abschluss eines Werklieferungsvertrages (Kauf des Produkts). Ein Auftrag des Kunden wird erst durch unsere schriftliche Bestätigung angenommen. Wir können jedoch den Auftrag des Kunden auch durch Durchführung der Warenlieferung oder der Leistung annehmen. Durch Ihre Bestellung kommt dieser Vertrag zustande.

§ 3 Widerruf
Dem Besteller steht ein Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB zu.

§ 4 Lieferfrist
1. Termine und Lieferfristen sind ungefähre Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Beginn der Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
3. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist- beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen in Verzugssetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmte Lieferfrist mit deren Ablauf –zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
4. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störung im Geschäftsbereich des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle von höherer Gewalt, die auf einen unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb zu setzender angemessener Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
5. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz statt der Leistung bleiben unberührt.
6. Hängt die Herstellung der gekauften Ware von einer Mitwirken des Käufers ab, insbesondere von der Bekanntgabe von Maßen oder der Übergabe von Plänen, so beginnt die in der Bestellung genannten Lieferfrist erst zu laufen, wenn diese Handlung durch den Käufer erfolgt ist.
7. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung oder auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Soweit eine Vertragspflichtverletzung nicht auf Vorsatz beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 5 Zahlung
1. Die Planung Ihrer Küche nach Ihren Vorgaben ist für Sie kostenfrei. Das gilt in jedem Fall für den ersten von uns erstellten Plan. Sofern Sie weitere Pläne anfordern oder die Planung einen Umfang erreicht, der für uns nicht mehr kostenfrei erbracht werden kann, teilen wir Ihnen die von diesem Zeitpunkt an entstehenden Kosten mit. Sie können dann entscheiden, ob Sie weitere Planungen in Auftrag geben wollen. Sofern Sie danach die Küche bestellen, entfallen auch diese weiteren Planungskosten.
2. Die Preise sind Festpreise. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen. Die Zahlung hat bei Lieferung zu erfolgen.
3. Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, wie z. B. Montage und Anpassungsarbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zu Zahlung fällig.

§ 6 Änderungsvorbehalt
1. Serienmäßig hergestellte Gegenstände verkaufen wir nach Muster oder Abbildung.
2. Es besteht kein Anspruch auf die Lieferung von Ausstellungsstücken, es sei denn, dass wir bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung getroffen haben.
3. Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holz- und Kunststoffoberflächen sowie handelsübliche Farbabweichungen bei Leder und Textilien behalten wir uns vor.
4. Auch handelsübliche und für den Kunden zumutbare Abweichungen in Bezug auf Maße behalten wir uns vor.

§ 7 Montage
1. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände etc., so hat er dies dem Käufer vor Montage mitzuteilen.
2. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht berechtigt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers vom Mitarbeiter des Verkäufers ausgeführt, beruht dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.
3. Sollte die Spedition bzw. der Küchenmonteur aufgrund vom Kunden zu vertretenden Umständen die Küche nicht ausliefern oder montieren können berechnen wir diese Leerfahrt mit 150,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dies gilt auch, wenn der bei Lieferung zu zahlende Betrag nicht an den jeweils befugten Mitarbeiter übergeben wurde.

§ 8 Gewährleistung
1. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat.
2. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde.
4. Wählt der Käufer nach Ziffer 3 für den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurückzugewähren und Wertersatz für die gezogene Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und Voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z. B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
6. Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen.
7. Im Übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten unberührt.

§ 9 Abnahmeverzug
1. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, wie Lagerkosten, ersetzt zu verlangen.
2. Liegen die Voraussetzungen des Abs. 1 vor, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
3. Sofern der Besteller nach angemessener Nachfrist die Ware nicht abnimmt oder vorher die Nichtabnahme erklärt, sind wir berechtigt, die Ware zu berechnen. In diesem Fall sind wir weiterhin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt wird wirksam mit Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Besteller. In diesem Fall sind wir berechtigt, zusätzlich zu der hälftigen Kaufpreiszahlung, die wir einbehalten werden, eine Schadenspauschale in Höhe von 20 % des Auftragswertes zu fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, uns die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 10 Haftungsbegrenzung/-ausschluss
1. Wir haften gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn ein Schaden
i) durch eine schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden ist (vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf) oder
ii) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
2. Haften wir gemäß Abs. 1a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3. Die Haftungsbeschränkung gemäß Abs. 2 gilt gegenüber Personen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit von unseren Angestellten, Arbeitnehmern und Mitarbeitern, welche nicht zu unseren Organen oder leitenden Angestellten gehören, sowie von unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder deren Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern und Organen verursacht werden.
4. In den vorgenannten Fällen haften wir nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, es sei denn, es liegt ein Fall des Abs. 1b) vor.
5. Soweit die Schadensersatzhaftung gemäß Abs. 1, 2 und 4 uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und deren Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern und Organen.
6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -einschränkungen gelten nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
7. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 11 Versand/Gefahrübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, geht die Leistungsgefahr mit Ablieferung über.

§ 12 Rücktritt
1. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und wird die Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben und wir ferner nachweisen, uns vergeblich um eine Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände haben wir den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen und die bereits von ihm erbrachten Leistungen unverzüglich zurück zu erstatten.
2. Ferner sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die unsere Ansprüche in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Kunde wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde.

§ 13 Warenrücknahme
1. Wenn wir berechtigter Weise vom Vertrag zurücktreten oder von uns gelieferte Waren z. B. aus Kulanz zurücknehmen, haben wir gegenüber dem Kunden einen Anspruch auf Ausgleich von Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung. Aufwendungen, die wir zur Erfüllung des Vertrages erbracht haben, wie Transport- und Montagekosten, sind in der entstandenen Höhe zu ersetzen.
Dem Kunden bleibt im Fall der Pauschalen vorbehalten, nachzuweisen, dass uns keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist.
2. Abs. 1 gilt nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts durch den Kunden und bei einer Warenrücknahme im Rahmen einer Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs bzw. der Ausübung eines Rückgaberecht des Kunden bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff. BGB.

§ 14 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis um Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Wird die Ware mit anderen Gegenständen untrennbar vermischt oder eingebaut, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes zu der von uns gelieferten Ware.
2. Soweit wir aufgrund eines Pflichtverstoßes des Kunden – ggf. nach Fristsetzung - zum Rücktritt berechtigt sind, sind wir nach Rücknahme der gelieferten Sache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich der erforderlichen und angefallenen Verwertungskosten anzurechnen.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und uns von den Kosten freizustellen, die erforderlich sind, um unser Eigentum – soweit dieses noch besteht - zu sichern. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Kunden, sondern für Dritte bestimmt; in diesem Fall hat der Kunden den Dritten auf unser Eigentum ausdrücklich hinzuweisen.
4. Hält der Kunde die oben genannten Verpflichtungen nicht ein, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenen Sicherheiten obliegt uns.

§ 15 Urheberrecht, Vertraulichkeit
An der von uns erstellten Küchenplanung machen wir unser Urheberrecht geltend. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, Zeichnungen und Unterlagen, Informationen und alle sonstigen Tatsachen, die ihnen im Rahmen des vorliegenden Vertrages und seiner Abwicklung bekannt geworden sind, streng geheim zu halten, Dritten nicht zur Verfügung zu stellen und nur für Zwecke dieses Vertrages zu verwenden. Bei Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen ist der geschädigte Vertragspartner berechtigt, den ihm daraus entstandenen Schaden in vollem Umfang geltend zu machen. Sollten Sie somit vom Kauf der von uns geplanten Küche Abstand nehmen, ist es Ihnen untersagt, den von uns erstellten Küchenplan anderweitig, insbesondere im Zusammenhang mit der Bestellung einer Küche bei einer anderen Firma, zu verwenden.

§ 16 Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

§ 17 Anzuwendendes Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 18 Unwirksame einzelne Bestimmungen
Sollten einzelne Klauseln teilweise oder völlig unwirksam sein, bleiben die übrigen Teile oder sonstige Bestimmungen weiterhin in Kraft und verbindlich.

§ 19 Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des bürgerliche Gesetzbuches.
2. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.
3. Ist der Käufer ein Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist der Gerichtsstand abweichend von der Regelung in Punkt 1. stets der Sitz des Verkäufers.

 

Münster, April 2016

 

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